- unvereidigt
- unvereidigt a неприсяга́вший, не приведё́нный к прися́ге; ein unvereidigter Zeuge свиде́тель, допро́шенный без прися́ги
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Schiedsrichter — (Arbiter), derjenige, dem die Entscheidung eines Rechtshandels durch Übereinkunft der streitenden Teile übertragen ist; Schiedsspruch (Arbitrium, Laudum), die Entscheidung eines Rechtsstreites durch einen S. oder durch ein aus mehreren… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eid — Gelöbnis; Ehrenwort; Verpflichtung; Erklärung; Schwur; Gelübde; Bekräftigung; Bund * * * Eid [ai̮t], der; [e]s, e: in feierlicher Form [vor Gericht] abgegebene Versicherung, dass eine Aussage der Wahrheit entspricht oder ein Versprechen gehalten… … Universal-Lexikon